Die E-Rechnung kommt
Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 22. März 2024 zum Wachstumschancengesetz ist es beschlossen: Für Rechnungen zwischen Unternehmen wird bereits vom 1. Januar 2025 an grundsätzlich die Form einer E-Rechnung obligatorisch. Das Gesetz sieht Übergangsfristen bis 2027 vor. Der Empfang von E-Rechnungen muss aber ab dem ersten Tag möglich sein. Konkret bedeutet dies, dass ab...