Zum 1.1.2025 besteht die Pflicht die eingesetzten Kassensysteme der Verwaltung zu melden. Dazu wurde eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit über die ERiC-Schnittstelle des Programms „Mein ELSTER“ und das ELSTER-Formular „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Abs. 4 AO)“ bereitgestellt. Damit endet die bisher ausgesetzte Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS) am 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar...